Allgemeines zu den Produkten
1. Überprüfung der Lieferung
Vor der Verlegung sollte der Verarbeiter die Lieferung mit den Angaben auf dem Lieferschein vergleichen. Reklamationen sind generell vor der Verlegung einzubringen, da bei begründetem Reklamationsgrund maximal der Materialwert – nicht aber die Verlegekosten ersetzt werden. Für Platten, die entgegen der VOB und unseren Verlegeempfehlungen festverlegt und/oder befahren werden, übernehmen wir keine Gewährleistung.
2. Qualität
Auf der Oberfläche können manchmal Haarrisse auftreten. Diese werden nur auf nassen Produkten sichtbar und führen zu keiner Qualitätsminderung des Produktes. Unsere Gehweg-, Garten- und Terrassenplatten werden unter strengen Qualitätsbedingungen normgerecht (DIN 18500 / DIN EN 1339 Ausgabe 2003) hergestellt. Es sind geringe Schwankungen in der Plattenstärke unvermeidlich. Dies stellt keinen Anlass für eine Mängelrüge dar. Fehler, die aus Augenhöhe nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Die Beläge sind trocken und nicht bei Streiflicht zu begutachten.
3. Farbabweichungen – Ausblühungen
Farbabweichungen zwischen verschiedenen Produktionschargen:
Zur Herstellung unserer Kollektion werden nur hochwertige Rohstoffe verwendet. Dennoch können Farbabweichungen zwischen verschiedenen Produktionschargen auftreten. Diese sind rohstoffbedingt und daher fertigungstechnisch unvermeidbar. Als zusätzliche Faktoren kommen noch Einflüsse wie Eigenfarbe des Zementes, Erhärtungsbedingungen, Pigmentfähigkeit der Zuschlagsstoffe und Alter des Betons hinzu. Wir können auch aus diesen Gründen nicht für Farbgleichheit zwischen Musterplatten und der tatsächlichen Lieferung garantieren. Witterungseinflüsse reduzieren mit der Zeit solche Farbabweichungen. Bei Ausstellungsplatten und gedruckten Abbildungen sind Farbabweichungen nicht zu vermeiden.
Farbabweichungen zwischen kombinierbaren Produktgruppen:
Viele Produkte aus unserem Programm können mit anderen Produktgruppen kombiniert werden. Auch in diesem Fall können, aufgrund unterschiedlicher Produktionsverfahren, Farbabweichungen auftreten. Ausblühungen entstehen, wenn der im Betonstein enthaltene Kalk durch Regen- oder Kondenswasser aufgelöst wird. Bei klimatisch bedingter Verdunstung des durch den Stein aufgenommenen Regenwassers, bewegt sich der aufgelöste Kalk an die Steinoberfläche. Diese Ausblühungen beeinträchtigen keinesfalls die mechanischen Eigenschaften der Produkte und stellen somit keinen Reklamationspunkt dar. Durch eine chemische Reaktion zwischen den in der Luft enthaltenen Kohlendioxyde und dem Kalzium entsteht Kalzium-Karbonat (weissliche Rückstände an der Steinoberfläche). Durch Witterungseinflüsse verschwinden diese in der Regel mit der Zeit.
4. Zwischenlagerung
Platten, die aus den Paketen entnommen und zwischengelagert werden, dürfen nicht ohne Abstandshalter aufeinander gelegt werden – Fleckenbildung. Bitte PVC-Schnur/Plastik verwenden, kein Holz! Bei längerer Lagerung im Freien, die Platten mit Folie abdecken.
5. Tipp zur Verlegung
Unbedingt aus mehreren Paketen gleichzeitig verlegen und vermischen. Hierdurch vermeiden Sie Streifenmuster und erzielen eine optisch ausgeglichene Fläche. Haftung wird nach §§ 459 ff. BGB bei fehlender Farbgleichheit ausgeschlossen. Gelber bzw. farbabgebender, ungewaschener Sand oder Splitt darf nicht verwendet werden. Müssen Platten bauseits geschnitten werden, so sind diese mit klarem Wasser vorzunässen und nach dem Schneiden mit klarem Wasser abzuspülen.
6. Verlegung
a) Verlegung
15-20 cm gut verdichteter Kies oder Schotter (0-32 mm) 3-5 cm Kies-/Granit-Splitt (Körnung 2-5mm) – kein Kalksplitt
b) bei Betonunterbau
10-15 cm Einkornbeton (wasserdurchlässig) 3-5 cm Splittzementmörtel (wasserdurchlässig) oder Stelz-/ Plattenlager. Beläge auf Stelzlagern sind nicht befahrbar. Der Belag sollte mit einem Gefälle von etwa 2 % eingebaut werden um Staunässe zu vermeiden.
c) Fugen
Die Fugenbreite sollte etwa 3-5 mm betragen. Auf keinen Fall sollten die Platten press (ohne Abstand) verlegt werden, da es zu Kantenabplatzungen und Verfärbungen an den Rändern kommen kann. Fugen sollten erst einige Zeit nach dem Verlegen mit sauberem nicht gefärbten Sand (z. B. Quarzsand in der Körnung 0,7-1,2 mm) verfugt werden.
Die Fugen können auch einfach offen gelassen werden. Beschädigungen aus o. g. fugenloser Verlegung können nicht reklamiert werden.
Nach der Verlegung können dunkle feuchte Ränder an den Platten auftreten. Hierbei handelt es sich um Feuchtigkeit aus dem Verlegematerial. Diese Wasserränder sind nach dem Austrocknen nicht mehr sichtbar. Es sei denn, es handelt sich um Staunässe.
Voraussetzung für die Ausführung von Plattenbelägen sind die von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswegen technischen Vertragsbedingungen „Richtlinien für den Bau von Pflaster und Plattenbelägen ZTV P-Stb 2000 und das Merkblatt Betonwersteinbeläge 6/2001“. Für das Verlegen von Platten auf Flachdächern und Balkonen sind die Richtlinien von Dächern mit Abdichtungen zu beachten.
7. Beton und Umwelt
Beton verhält sich natürlich. Das heißt: Er dehnt sich bei Wärme leicht aus und zieht sich bei Kälte etwas zusammen. Beton reagiert natürlich auf Verschmutzungen. So können Fremdartikel (z. B. nasses Laub, Blütenstaub, Blumentöpfe, Obst etc.) punktuelle Verfärbungen hervorrufen, die sich unter natürlicher Bewitterung wieder auflösen.
Verschmutzungen, die nicht produktionsbedingt sind, können nicht reklamiert werden.
Bei Betonwerksteinplatten ist eine unterschiedliche Abwitterung zwischen überdachten Platten und nicht überdachten Platten nicht zu vermeiden. Bei eingefärbten Flächenbelägen ist eine Abwitterung im Laufe der Zeit naturbedingt.
8. Pflege
Durch verschiedene Oberflächenbearbeitungen werden unsere Außenbelagsplatten veredelt und teilweise naturbelassen ausgeliefert. Diese können nachträglich mit Spezialmitteln imprägniert werden. Dadurch werden sie schmutz- und wasserabweisender.
Durch die Imprägnierung vermindern sich Verfärbungen durch Blüten und Blätter etc. Die Verunreinigungen können dadurch nicht so tief eindringen und lassen sich auch leichter mit speziellen Mitteln entfernen. Unsere Imprägnierungen sind auf dem neuesten Stand, müssen aber je nach Lage bzw. Abwitterung erneuert werden. Wir raten, Verunreinigungen zeitnah zu entfernen.
Bei allen Platten sollte möglichst kein Hochdruckreiniger verwendet werden. Verfärbungen können durch Laub, Blüten, Ränder von Blumentöpfen, Rost von Eisenmöbeln, Kupferdachrinnen, Holztrögen, Gartengrill oder von gemähtem Gras etc. entstehen.
Für die Beseitigung von diesen Verschmutzungen gibt es spezielle Reinigungsmittel. Hochwertige Premium-Imprägnierte und beschichtete Platten sind widerstandsfähig und abriebfest. Dennoch sind natürlich auch unsere Betonprodukte dankbar für regelmäßige Pflege. Sie sollten die Oberfläche von Zeit zu Zeit mit einem harten Besen abkehren.
Flecken aus Haushalt und Garten können bei zeitnaher Reinigung mit Wasser und herkömmlicher Seife oder säurefreien Reinigern, z. B. „Lithofin Aussenreiniger“ entfernt werden. Das entfernt auch festsitzenden Schmutz – ideal für den Frühjahrsputz.
9. Streusalz (Betonwerkstein)
Für Schäden, die durch Streusalz entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
10. Rücknahme
Ausgelieferte Ware nehmen wir innerhalb von 4 Wochen im ursprünglichen Auslieferungswerk zurück, sofern die Ware originalverpackt in vollen Paketeinheiten angeliefert wird. Bei Rücklieferung behalten wir 20% des Warenwertes ein. Keramik und Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Sonderanfertigungen
Auf Wunsch können auch Sonderanfertigungen gefertigt werden:
Block- und Winkelstufen, Tritt- und Setzstufen, Podeste, Platten mit geklebten Sichtkanten. Durch die unterschiedliche Herstellung der Platten und den Sonderanfertigungen können Farbunterschiede entstehen.
Preise auf Anfrage.