Allgemeine Verlegehinweise
1. Überprüfung der Lieferung
Vor der Verlegung muss der Verarbeiter unbedingt Muster (Farbe), Plattengröße und Menge kontrollieren. Ebenso muss die Lieferung mit den Angaben auf dem Lieferschein verglichen werden.Werden bei der Anlieferung Mängel festgestellt, so sind diese vor Verlegung schriftlich anzuzeigen. Sollten die Platten entgegen dieser Verlegeanleitung oder der VOB verwendet werden, so unterliegen sie nicht mehr unserer Gewährleistungspflicht. Bei gerechtfertigten Reklamationen wird ausschließlich für gelieferte Platten Ersatz geleistet.
2. Qualität
Unsere Gehweg-, Garten- und Terrassenplatten werden unter strengen Qualitätsbedingungen normgerecht (DIN 18500 / DIN EN 1339 Ausgabe 2003) hergestellt. Entstehen nach dem Verlegen weiße Ablagerungen an der Plattenoberfläche, so handelt es sich hierbei um Ausblühungen. Diese bestehen aus Kalk, der unter besonderen Witterungsbedingungen zum Vorschein kommt. Im Laufe der Zeit werden diese Ausblühungen durch Witterungseinflüsse und Nutzung wieder abgetragen und mindern deshalb nicht den Gebrauchswert der Platten. Ebenso sind geringe Schwankungen in der Plattenstärke unvermeidlich. Beides stellt keinen Anlass für eine M.ngelrüge dar. Fehler, die aus Augenhöhe nicht sichtbar sind berechtigen nicht zur Reklamation. Die Beläge sind trocken und nicht bei Streiflicht zu begutachten.
3. Zwischenlagerung
Platten, die aus den Bündeln entnommen werden und zwischengelagert werden, dürfen nicht ohne Abstandshalter (PVC-Schnur bzw. Plastik, kein Holz) aufeinander gelegt werden (Fleckenbildung). Zur Vermeidung von Ausbühlungen, die Platten mit einer Folie/Plane abdecken.
4. Tipp zur Verlegung
Verwenden Sie möglichst nur eine Größe. So verhindern sie mögliche Toleranzen bei den Farben und Stärken die zwischen den einzelnen Plattenformaten und Produktionen entstehen können. Wildverbände unterliegen Farb- u. Stärkenschwankungen innerhalb der verschiedenen Formate. Unterschiedliche Fasenverläufe und Fugenbreiten sind Formatbedingt nicht immer zu vermeiden.
Unbedingt aus mehreren Paketen gleichzeitig verlegen und vermischen. Hierdurch vermeiden Sie Streifenmuster und erzielen eine optisch ausgeglichene Fläche.
Haftung wird nach §§ 459 ff. BGB bei fehlender Farbgleichheit ausgeschlossen. Gelber bzw. farbabgebender, ungewaschener Sand oder Splitt darf nicht verwendet werden.
5. Verlegung
Maßgeblich für die Verlegiung ist die DIN 18318 und die ZTV Wegebau
a) Verlegung
15-20 cm gut verdichteter Kies oder Schotter (0-32 mm)
3-5 cm Kies- Splitt (Körnung 2-5mm) kalkfrei!
b) bei Betonunterbau
10-15 cm Einkornbeton (wasserdurchlässig)
3-5 cm Splittzementmörtel (wasserdurchlässig) oder Stelz-/Plattenlager.
Beläge auf Stelzlagern sind nicht befahrbar.
Der Belag sollte mit einem Gefälle von etwa 2% eingebaut werden
um Staunässe zu vermeiden.
c) Fugen
Die Fugenbreite sollte etwa 3-5 mm betragen. Auf keinen Fall sollten die Platten press (ohne Abstand) verlegt werden, da es zu Kantenabplatzungen und Verfärbungen an den Rändern kommen kann.
Fugen sollten erst einige Zeit nach dem Verlegen mit sauberem nicht gefärbten Sand (z.B. Quarzsand in der Körnung 0,7-1,2 mm) verfugt werden. Die Fugen können auch einfach offen gelassen werden. Beschädigungen aus o. g. fugenloser Verlegung können nicht reklamiert werden. Nach der Verlegung können dunkle feuchte Ränder an den Platten auftreten. Hierbei handelt es sich um Feuchtigkeit aus dem Verlegematerial. Diese Wasserränder sind nach dem Austrocknen nicht mehr sichtbar. Es sei denn, es handelt sich um Staunässe.
6. Beton und Farbe
Da Beton aus den Naturprodukten Kies oder Edelsplitt, Sand, Zement und Wasser besteht, ist auch seine Farbe natürlichen Schwankungen unterworfen. Ein hellerer Sand oder ein dunklerer Zement – schon kann die Farbe ein wenig abweichen.
Leichte Farbunterschiede zwischen den einzelnen Formaten einer Produktreihe sind produktionsbedingt und daher kein Reklamationsgrund.
7. Beton und Umwelt
Beton verhält sich natürlich. Das heißt: Er dehnt sich bei Wärme leicht aus und zieht sich bei Kälte etwas zusammen.
Beton reagiert natürlich auf Verschmutzungen. So können Fremdartikel (z.B. nasses Laub, Blütenstaub, Blumentöpfe, Obst etc.) punktuelle Verfärbungen hervorrufen, die sich unter natürlicher Bewitterung wieder auflösen.
Verschmutzungen die nicht Produktionsbedingt sind, können nicht reklamiert werden.
8. Pflege
Unsere Platten können nachträglich mit Spezialmitteln imprägniert werden. Dadurch werden sie Schmutz- und Wasserabweisender.
Durch verschiedene Oberflächenbearbeitungen werden unsere Außenbelagsplatten veredelt und naturbelassen ausgeliefert.
Es empfiehlt sich eine Imprägnierung vorzunehmen, um die Plattenoberfläche über Jahre hinweg zu erhalten. Durch die Imprägnierung wird verhindert, dass sich Verfärbungen durch Blüten und Blätter etc. vermindert auf der Oberfläche festsetzen.
Bei allen Platten sollte möglichst kein Hochdruckreiniger verwendet werden. Verfärbungen können durch Laub, Blüten, Ränder von Blumentöpfen, Rost von Eisenmöbeln, Kupferdachrinnen, Holztrögen, Gartengrill oder von gemähtem Gras etc. entstehen. Für die Beseitigung von diesen Verschmutzungen gibt es spezielle Reinigungsmittel.
Die hochwertige Premium-Imprägnierung/Beschichtung ist widerstandsfähig und abriebfest. Dennoch sind natürlich auch unsere Betonprodukte dankbar für regelmäßige Pflege. Sie sollten die Oberfläche von Zeit zu Zeit mit einem harten Besen abkehren. Flecken aus Haushalt und Garten können bei zeitnaher Reinigung mit Wasser und herkömmlicher Seife oder Betra Kraftreiniger entfernt werden. Das entfernt auch festsitzenden Schmutz – ideal für den Frühjahrsputz.
9. Streusalz (Betonwerkstein)
Für Schäden die durch Streusalz entstehen übernehmen wir keine Haftung.